Dreißig Jahre Fahrschule Wolff

Sie erhalten hier Informationen rund um die Führerscheinausbildung!

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Antragstellung

Antragstellung

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Antrag von den zuständigen Behörden bearbeitet worden sein.
Hierzu müssen nach der Anmeldung in der Fahrschule möglichst zeitnah ein Kurs in der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert sowie ein Sehtest und ein biometrisches Passbild gemacht werden. Diese Unterlagen sollte man möglichst schnell in die Fahrschule bringen. Dort wird dann der Antrag auf den Erwerb der Fahrerlaubnis ausgestellt, der anschließend – zusammen mit rund 100 Euro – von der Bewerberin/dem Bewerber persönlich (!) zur Meldestelle gebracht werden muss.
Die Meldestelle überprüft die Angaben, macht eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt, ob schon ein Verkehrsdelikt gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegt und beantragt im Anschluss ein Führungszeugnis (es gibt Eintragungen, die die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausschließen, so z.B. Drogen- oder Gewaltdelikte).
Erst dann wird die Bundesdruckerei mit der Erstellung des Führerscheins, dem sichtbaren Nachweis der Fahrerlaubnis, beauftragt.
Dies alles dauert rund sechs bis acht Wochen und sollte daher AM ANFANG der Ausbildung stehen. Nur wenn der Führerschein tatsächlich gedruckt wurde und die Fahrschule hierüber Nachricht erhält, kann eine Anmeldung zur theoretischen und im Anschluss zur praktischen Prüfung erfolgen.
Allerdings kann man natürlich während der „Wartezeit“ auf die Papiere die komplette Fahrerlaubnisausbildung absolvieren. Das heißt also, man besucht den Theorieunterricht, macht Fahrstunden auf dem Fahrsimulator und im Auto, lernt und bereitet sich ordentlich vor und kann dann sofort in die Prüfung gehen.

Wer am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen möchte, benötigt außerdem einen Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson Auf einem Antragsformular, das Ihr bei uns in der Fahrschule bekommt, muss die Begleitperson dann unterschreiben. Die Begleitperson für das begleitete Fahren muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf nicht mehr als zwei Punkte in Flensburg haben und muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.

Erste-Hilfe-Kurs

Um Euren Führerschein zu beantragen, benötigt Ihr eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende Sofortmaßnahmen, einen Sehtest und ein Passbild.
Am besten ist es, wenn Ihr die Unterlagen schon bei Eurer Anmeldung in der Fahrschule dabei habt.

Um nicht vom Kurs zum Optiker und dann zum Fotografen rennen zu müssen, können wir Euch ein Komplettangebot empfehlen.

Bei www.erste-hilfe-und-mehr.de bekommt Ihr alles aus einer Hand!
Dort macht Ihr den Kurs (19,90 Euro), den Sehtest (6,43 Euro) und 4 Passfotos (8,00) für einen Komplettpreis von nur 29,90 Euro!
Es ist keine Anmeldung nötig. Einfach vorbeikommen, Ausweis und gegebenenfalls Brille/Kontaktlinsen mitbringen!

Jeden Samstag 08:30 – 15:00 Uhr Wolf-Heidenheim-Str. 7, Frankfurt-Rödelheim
(außer an gesetzlichen Feiertagen)

UND:

Jeden Samstag 08:30 – 15:00 Uhr auf der Zeil…
Jeden Sonntag 11:00 – 17:30 Uhr Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz 8, Frankfurt-City
(außer an gesetzlichen Feiertagen)

Fahrschulwechsel

Ihr fühlt euch in eurer jetzigen Fahrschule nicht wohl? Ihr habt das Gefühl, dass Ihr nicht ausreichend auf die Theorie- oder Praxisprüfung vorbereitet wirst? Euch nerven kurze Öffnungszeiten? Am liebsten möchtet Ihr wechseln, doch Ihr wisst nicht wie?

Ganz easy!
Ihr könnt euch einfach in einer anderen Fahrschule anmelden.

Wenn Ihr euch für einen Fahrschulwechsel entscheidet und Ihr Euch bei uns anmelden möchtet, dann kommt vorbei und wir erledigen alles für Euch.
Ihr müsst eure Papiere nicht mehr neu beantragen. Wir besorgen die Unterlagen und melden den Fahrschulwechsel beim TÜV an.
Wenn Ihr von eurer alten Fahrschule noch keine theoretische oder praktische Ausbildungsbescheinigung bekommen habt, dann kümmern wir uns gerne darum.
Nach eurer Anmeldung bei uns, könnt Ihr natürlich SOFORT mit der Ausbildung fortfahren und braucht keine Zeit verstreichen lassen.

Kommt vorbei! – Wir beraten Euch gerne!

Umschreibung

Sie haben Ihren dauerhaften Wohnsitz nach Deutschland verlegt und verfügen bereits über eine ausländische Fahrerlaubnis?
Das könnte bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen müssen.
Dazu muss erst einmal geprüft werden, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.

Die Führerscheine aus Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) müssen nicht umgeschrieben werden. Es sei denn, die Gültigkeit läuft ab.

Führerscheine, die außerhalb der EU oder des EWR erworben wurden, müssen spätestens nach 6 Monaten nach Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland umgeschrieben werden. Es gibt Staaten, die mit Deutschland über ein Abkommen verfügen, welches es erlaubt, die Fahrerlaubnis prüfungsfrei umschreiben zu lassen (z.B. Schweiz, einige Bundesstaaten der USA oder Kanada).
Fahrerlaubnisse aus allen anderen Staaten können nur durch das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfungen umgeschrieben werden.
Dazu ist die Anmeldung in unserer Fahrschule erforderlich. Es ist kein theoretischer Unterricht nötig. Es müssen auch keine Sonderfahrten absolviert werden. Jedoch sollten Sie mit einem unserer Fahrlehrer gemeinsam fahren, bis Sie hier in Deutschland prüfungsbereit sind.

Sollten Sie noch weitere Fragen über eine Umschreibung haben, dann kommen Sie zu uns in die Fahrschule – wir beraten Sie gerne!