Dreißig Jahre Fahrschule Wolff

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Führerscheinklassen

Übersicht der angebotenen Klassen in unserer Fahrschule

Klasse A1: Leichtkrafträder max. 125ccm, max. 11 kW Motorleistung.
Eingeschlossene Klasse: M
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre.

Klasse A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, M
Mindestalter: 24 Jahre bei Ersterteilung, 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2

Theoretischer Unterricht:
-12 Theoriethemen aus dem Grundstoff (bei Erweiterung nur 6 Themen)
-4 klassenspezifische Theoriethemen
(Bei der Erweiterung von A1 nach A2 und von A2 nach A muss bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht besucht und keine theoretische Prüfung abgelegt werden.)

Theorieprüfung:
-Bei Ersterteilung 30 Fragen (höchstens 10 Fehlerpunkte)
-Bei Erweiterung 20 Fragen (höchstens 6 Fehlerpunkte).

Praktischer Unterricht:
-Grundausbildung (Die Dauer der Grundausbildung richtet sich nach den Fähigkeiten und
dem Lernfortschritt des Fahrschülers.)
-Sonderfahrten:
-5 Überlandfahrten
-4 Autobahnfahrten
-3 Beleuchtungsfahrten
(Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A müssen bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse keine Sonderfahrten absolviert werden. Bei einem Besitz von weniger als 2 Jahren oder einem direkten Aufstieg von A1 auf A müssen reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Beleuchtung.)

Praktische Prüfung:
Eine praktische Prüfung ist abzulegen.

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG)
Anhänger bis 750 kg zG bzw.
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zG des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhängers nicht größer ist als 3,5t.
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Mindestalter: 18 Jahre
(Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.)

Theoretischer Unterricht:
-12 Theoriethemen aus dem Grundstoff
-2 klassenspezifische Theoriethemen

Theorieprüfung:
-Bei Ersterteilung 30 Fragen (höchstens 10 Fehlerpunkte)
-Bei Erweiterung 20 Fragen (höchstens 6 Fehlerpunkte)

Praktischer Unterricht:
-Grundausbildung (Die Dauer der Grundausbildung richtet sich nach den Fähigkeiten und
dem Lernfortschritt des Fahrschülers.)
-Sonderfahrten:
-5 Überlandfahrten
-4 Autobahnfahrten
-3 Beleuchtungsfahrten

Praktische Prüfung:
Eine praktische Prüfung ist abzulegen.

(Eweiterung der Klasse B)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre

Theoretischer Unterricht:
150 Min. theoretischer Unterricht

Praktischer Unterricht:
-210 Min. praktische Übungen
-60 Min. Fahren im Realverkehr.

Es müssen keine Prüfungen absolviert werden

Kraftwagen bis 3,5t zG
Anhänger über 750 kg zG und bis 3,5t zG
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre

Theoretischer Unterricht:
Kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben

Theoretische Prüfung:
Es muss keine theoretische Prüfung absolviert werden

Praktischer Unterricht:
-Grundausbildung (Die Dauer der Grundausbildung richtet sich nach den Fähigkeiten und
dem Lernfortschritt des Fahrschülers.)
-Sonderfahrten:
-3 Überlandfahrten
-1 Autobahnfahrt
-1 Beleuchtungsfahrt

Praktische Prüfung:
Eine praktische Prüfung ist abzulegen.

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder,
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15

Theoretischer Unterricht:
-6 Theoretische Themen

Theoretische Prüfung:
20 Fragen (höchstens 7 Fehlerpunkte)

Praktischer Unterricht:
-90 Min. Grundausbildung

Praktische Prüfung:
Es muss keine praktische Prüfung absolviert werden.