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In den letzten Jahren hat sich nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in der Fahrschule einiges verändert:
Virtuelle Welten im Fahrschulraum:
Der Tacho am unteren Rand des Bildschirms steht auf 120 km/h, im Rückspiegel setzt ein Transporter zum Überholen an, bevor der Fahrstreifen endet. Wie verhaltet Ihr euch in dieser Situation? Abbremsen? Vollgas? Gleichmäßig weiterfahren oder beschleunigen, um den Transporter hinter sich zu lassen?
Diese sehr praxisnahen Fragen tauchen in den modernen Prüfungen unter den 950 Fragen, die FahrerlaubniserwerberInnen heute für die theoretische Prüfung lernen müssen, auf.
Vieles hat sich verändert: Gelernt und geprüft wird die Theorie am Computer und auch die ersten Fahrstunden finden am Fahrsimulator statt. Der viel beschworene Abschied junger Erwachsener vom Auto hingegen tritt nicht ein. Im Gegenteil: Im Jahr 2013 wurden fast 960 000 Pkw – Führerscheine neu erteilt. Gut 80 Prozent der 25jährigen können Auto fahren, bei den 35jährigen liegt die Quote bei über 90 Prozent. Wenngleich das Auto nicht mehr als Statussymbol schlechthin gilt, so wollen die meisten Jugendlichen aber einen Führerschein – mindestens für die Klasse B, also den Pkw.
Einfach ist der Weg dorthin jedoch nicht: Pflichtstunden in Theorie und Praxis sowie eine theoretische und praktische Prüfung müssen bestanden werden und stellen oft nicht nur hohe, sondern auch teure Hürden dar. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist daher ausschlaggebend wie noch nie zuvor.
Vertrauen in das Team der Fahrschule, in den Fahrlehrer, sind ebenso unerlässlich, wie Kenntnis um Zuverlässigkeit und Expertise.
Die – scheinbar – wichtigste Frage: die Preisfrage:
Rund 1800 Euro setzt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Fahrlehrer, Gerhard von Bessendorf, als Mittelwert an. Sein Kollege Lothar Töpper, Vorsitzender des Hessischen Fahrlehreverbandes, hält in Großstädten wie Frankfurt 2400,- € für realistisch. (Vgl. ADAC Motorwelt 1/1015). Wichtig ist zu beachten, dass die vermeintlich preiswerteste Fahrschule nicht immer die günstigste und schon gar nicht die sicherste Fahrschule ist. Eine gute Ausstattung, Fortbildungen für die Mitarbeiter und Service für die Kundinnen und Kunden kosten Geld und sind nicht zum Nulltarif zu haben. Hinzu kommen bei Dumpingpreisen häufig versteckte Kosten (z.B. Kosten für Vorprüfungen, anteilige Grundgebühren bei Nichtbestehen o.ä.).
Wichtig ist, einen Puffer einzuplanen und daran zu denken, dass eine nicht bestandene praktische Prüfung mit Wiederholungsgebühr, TÜV-Gebühren und weiteren Fahrstunden schnell mal 600 € kosten kann, zwei weitere Fahrstunden aber nur rund ein Zehntel des Preises kosten.
Die Qual der Wahl: Fahren mit 17 (Begleitetes Fahren) oder allein mit 18?
Seit einigen Jahren können sich junge Menschen entscheiden, ob sie bereits mit 17 die Fahrerlaubnis erwerben wollen oder erst mit 18 Jahren.
17-jährige können ihre praktische Prüfung bereits mit 16 Jahren und 11 Monaten ablegen, dürfen dann aber ein Jahr lang nur in Begleitung eines vorher festgelegten Personenkreises bis zu ihrer Volljährigkeit fahren. Für die Begleitung spricht, dass die Führerscheinneulinge vor Selbstüberschätzung geschützt werden, sich an Tempolimits eher halten und somit seltener einen Nachschulungskurs machen müssen als selbstständige Fahrerinnen und Fahrer mit 18 Jahren. Oft werden sie durch ihre Begleitung auch beruhigt und können dem Druck, dem sie im Straßenverkehr durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt sind, leichter standhalten, z.B. durch Drängeln, Hupen, Lichthupen.
Andererseits kann die Begleitung auch zu Verunsicherung und Nervosität des Fahranfängers/der Fahranfängerin beitragen, wenn sie zum „Hilfsfahrlehrer“ mutiert.
Ziel soll ein Gewinn an Sicherheit und Gelassenheit sein.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Antrag von den zuständigen Behörden bearbeitet worden sein.
Hierzu müssen nach der Anmeldung in der Fahrschule möglichst zeitnah ein Kurs in der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort absolviert sowie ein Sehtest und ein biometrisches Passbild gemacht werden. Diese Unterlagen sollte man möglichst schnell in die Fahrschule bringen. Dort wird dann der Antrag auf den Erwerb der Fahrerlaubnis ausgestellt, der anschließend – zusammen mit rund 100 Euro – von der Bewerberin/dem Bewerber persönlich (!) zur Meldestelle gebracht werden muss.
Die Meldestelle überprüft die Angaben, macht eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt, ob schon ein Verkehrsdelikt gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegt und beantragt im Anschluss ein Führungszeugnis (es gibt Eintragungen, die die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausschließen, so z.B. Drogen- oder Gewaltdelikte).
Erst dann wird die Bundesdruckerei mit der Erstellung des Führerscheins, dem sichtbaren Nachweis der Fahrerlaubnis, beauftragt.
Dies alles dauert rund sechs bis acht Wochen und sollte daher AM ANFANG der Ausbildung stehen. Nur wenn der Führerschein tatsächlich gedruckt wurde und die Fahrschule hierüber Nachricht erhält, kann eine Anmeldung zur theoretischen und im Anschluss zur praktischen Prüfung erfolgen.
Allerdings kann man natürlich während der „Wartezeit“ auf die Papiere die komplette Fahrerlaubnisausbildung absolvieren. Das heißt also, man besucht den Theorieunterricht, macht Fahrstunden auf dem Fahrsimulator und im Auto, lernt und bereitet sich ordentlich vor und kann dann sofort in die Prüfung gehen.
Wer am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen möchte, benötigt außerdem einen Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson Auf einem Antragsformular, das Ihr bei uns in der Fahrschule bekommt, muss die Begleitperson dann unterschreiben. Die Begleitperson für das begleitete Fahren muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf nicht mehr als zwei Punkte in Flensburg haben und muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
Auf keinen Fall sollte die Führerscheinprüfung mit anderen wichtigen Ereignissen, wie zum Beispiel dem Abitur, zusammenfallen. Für die theoretische und die praktische Prüfung sollte man seine ganze Konzentration zusammenhalten, sonst kann der Spaß unnötig teuer werden.
Von der Beantragung bis zum Wiedereintreffen der Papiere in der Fahrschule muss man acht Wochen einplanen. Das ist in etwa die Zeit, die man auch schon nutzen kann, um den Theorieunterricht zu besuchen und Fahrstunden zu nehmen. Mit einem weiteren „Puffer“ von acht Wochen (man kann ja mal krank werden etc.) kommt man insgesamt also mit drei oder vier Monaten gut hin und ist auf der sicheren Seite. Gift für jede Prüfungssituation ist Druck – sei es Geld- oder Zeitdruck.
Das Internet bringt euch zwar die Welt ins Wohnzimmer: die besten Expertinnen und Experten bei der Suche nach der richtigen Fahrschule sind aber eure Freunde. Fragt nach, wo diese den Führerschein gemacht haben, was gut lief und was nicht, und ob sie die Fahrschule noch einmal besuchen würden. Nur auf den Rat der Freunde sollte man sich allerdings auch nicht verlassen! Unbedingt notwendig ist daher ein persönlicher Besuch in der Fahrschule. Erkundigt euch nach Preisen und versteckten Gebühren. Gibt es beispielsweise sogenannte „Vorprüfungen“ und was kosten diese? Muss nach nicht bestandener Theorieprüfung noch einmal eine anteilige Grundgebühr bezahlt werden?). Und vor allen Dingen: Könnt ihr euch einen „festen“ Fahrlehrer aussuchen und stimmt mit ihm die „Chemie“? Ist der theoretische Unterricht abwechslungsreich und können die Sekretärinnen bei der Anmeldung fundiert Auskunft geben?
Kennt Ihr das: nach der 9. Schulstunde und dem Sport noch einmal hinsetzen und für die Matheklausur lernen….. Wie klappt das denn? Eher nicht so gut, oder? Ähnlich ist der Lernerfolg in den Fahrstunden, wenn Ihr Euch vorher ausgepowert habt und Stress hattet. Zwar merkt man es nicht gleich, aber sowohl der theoretische Unterricht als auch die Fahrstunden sind ganz schön anstrengend und fordern einiges von euch.
Besonders bei den Fahrstunden ist es ärgerlich, wenn Ihr diese voll bezahlt, aber nur halb bei der Sache seid, weil Ihr Euch nicht konzentrieren könnt. Haltet Euch daher während der Fahrausbildung zwei bis drei Nachmittage in der Woche frei. Während dieser Zweit könnt Ihr Fahrstunden nehmen, den Theorieunterricht besuchen oder in unseren Räumen kostenlos für die Theorieprüfung lernen. Über das Internet ist euer Lernportal (in das ihr auch von zu Hause kommt) mit unserem Fahrschulprogramm verbunden. Gleichzeitig ist das Programm auch mit dem Fahrsimulator verbunden, sodass euer Fahrlehrer euren Leistungsstand individuell einschätzen und optimal auf euch abstimmen kann.
„Wie viel muss ich täglich lernen?“ Werdet Ihr Euch fragen. Das kommt ein wenig auf Euch an. Wer im Theorieunterricht mitarbeitet, sich darauf vorbereitet und während der gesamten Ausbildung REGELMÄßIG lernt, muss kurz vor der Prüfung weniger lernen. Acht Wochen sollte man aber täglich eine viertel bis halbe Stunde zum Lernen einplanen. Hinzu kommen natürlich noch die Fahrstunden.
Wenn Ihr alle Theoriestunden besucht habt, eure Prüfungsunterlagen alle wieder in der Fahrschule sind und Ihr den bei uns KOSTENLOSEN Vortest bestanden habt, könnt Ihr die theoretische Prüfung ablegen.
Diese findet am Computer in den Räumen des TÜV statt. Am Tag der Prüfung trefft Ihr euch mit Eurem Fahrlehrer bei uns in der Fahrschule und fahrt dann gemeinsam zum TÜV.
Immer wieder gibt es wahre Heldensagen, wie wenig Fahrstunden jemand zum Bestehen der Prüfung gebraucht hat. Bei vielen Leuten werden es immer weniger Stunden, je länger sie ihren Schein haben – irgendwann kommt es soweit, dass sie den Fahrlehrern noch etwas beigebracht haben.
Aber im Ernst: Märchen, nach denen jemand nach fünf Fahrstunden die Prüfung mit Bravour bestanden hat, sollten nicht als Maßstab dienen. Ihr wollt nach Bestehen der Prüfung sicher von A nach B kommen. In den meisten Großstädten sollte man 30 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) einplanen – und meist ist es deutlich billiger, ein oder zwei Fahrstunden mehr zu fahren und dafür zu bestehen, als durchzufallen.
Übrigens: das eigenständige Üben auf großen Parkplätzen etc. ist VERBOTEN – das ist nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat. Werdet Ihr erwischt, seid Ihr für den Führerschein erst einmal gesperrt.
Nun habt Ihr so viel in den „Lappen“ (der ja jetzt eine Karte ist) investiert, da solltet Ihr ihn auch behalten. Als Fahranfänger habt Ihr aber zwei Jahre Probezeit. Das bedeutet, dass schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung neben dem Bußgeld (und eventuellem Fahrverbot) ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ca. 360 Euro nach sich ziehen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Beim zweiten Verstoß ist der Führerschein dann erst einmal für drei Monate weg.
Wie viele Fahrstunden muss ich machen?
Die Anzahl der Fahrstunden ist so individuell wie das Lernverhalten insgesamt. Wenn Ihr aber noch keine Erfahrungen beim Autofahren gemacht habt, solltet Ihr mit rund 20 Übungsstunden zu den besonderen Ausbildungsfahrten rechnen.